im Fach "Erziehen Betreuen Gestalten" wurde ein Herbarium gemacht |
Voraussetzungen:
die
Fachschulreife, der Realschulabschluss (mittlere Reife) oder das Versetzungszeugnis in
die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums
Ausbildungsformen:
schulische Ausbildung und PIA-Ausbildung (praxisintegrierte
Ausbildung)
Gehalt:
nur in der PIA-Ausbildung gibt es Gehalt. Wie hoch dieses bei den
einzelnen Arbeitgebern ist, sollte erfragt werden. Eine Richtlinie
gibt es nicht unbedingt. Im Badischen Teil von BaWü liegt das Gehalt
im 1. Ausbildungsjahr um die 800,00 € .
In
der schulischen Ausbildung bekommt man kein Gehalt. Im letzten Jahr,
dem Anerkennungsjahr bekommt man um die 800,00 €. Manchmal mehr,
manchmal weniger, jenachdem, wo man arbeitet. Für die
Schulausbildung muss man an den staatlichen Schulen kaum Gelder zur
Verfügung haben. Die Scoolcard z.B. wäre das Einzigste, was man
selbständig zu tragen hätte. Lehrmittelfreiheit ist oftmals
gegeben.
Es
besteht die Möglichkeit, Schüler-Bafög zu beantragen.
spätere
Arbeitsstätten: Kindergärten, Kinderkrippen, Horte, Kinder- und
Erziehungsheime, Familien- und Suchtberatungsstellen, Tagesstätten
oder Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, Erholungs- und
Ferienheime
spätere
Aufstiegsmöglichkeiten: Studium an einer pädagogischen
Hochschule zur Leiterin oder Fachberaterin; Ausbildung zur
Fachlehrerin an Schulen für Geistigbehinderte; Heilpädagoge
Einstiegsgehalt
nach Abschluss der Ausbildung: variierend ab ca. 2.200,00 €
brutto.
Die
schulische Ausbildung zur Erzieherin geht über 4 Jahre:
- einjähriges Berufskolleg für Praktikanten
- zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik
- Anerkennungsjahr (betreutes Berufspraktikum)
Wenn
man sich für die Ausbildung der Erzieherin entscheidet, sollte man
auch das Berufskolleg (hier ist die Voraussetzung der
mittlere Bildungsabschluss) schon auf der Fachschule für
Sozialpädagogik machen, denn hier sind bereits viele Fächer bezogen
auf Sozialpädagogik im Schuljahr zu absolvieren. Diese wären z. B.
„Berufliches Handeln und Fundieren“, „Erziehung und Betreuung
gestalten“, „Bildung und Entwicklung fördern“, Englisch,
Deutsch und Religion.
Um
auf der Fachschule für Sozialpädagogik angenommen zu werden, gibt
es ebenfalls Voraussetzungen:
- Fachschulreife, mittlerer Bildungsabschluss o.ä. (siehe oben)
- erfolgreicher Abschluss eines Berufskolleg oderähnlicher Einrichtung
- Berufsabschluss als staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine ähnliche, gleichwertige berufliche Qualifizierung
- einen Vertrag mit einer Einrichtung, die einen Praktikumsplatz zur Verfügung gestellt hat
Es
gibt auch die Möglichkeiten, dass man bereits Berufspraktika oder
eine andere Ausbildung absolviert und dann diese auf die
Voraussetzungen angerechnet werden. Hier könnt Ihr diese
Voraussetzungen nachlesen:
Im
Berufskollegjahr hat man 3 Tage Schule und 2 Tage Praktikum pro
Woche. Daneben gibt es einige Wochen Blockpraktikum. Den
Praktikumsplatz muss man sich in der schulischen Ausbildung selbst
suchen. Der Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung hat dann den
Vertrag mit dem Auszubildenden und der Schule. Während des
Praktikums kommen auch mal Lehrer oder Mitschüler zum Bewerten der
Aktionen, die man mit den Kindern macht. Diese werden dann auch
miteinander besprochen und sie werden benotet. Die Note fließt in
das Endjahreszeugnis ein.
Was
macht man alles im Praktikum?
Man
sollte sich dessen bewußt sein, dass man am Anfang all das machen
muss, was man sich eigentlich nicht unbedingt wünscht:
Beobachten,
Protokolle schreiben, Lernen, mit den Kindern spielen, aber auch
Windeln wechseln, Kinder trösten, Streite schlichten, Ausflüge und
Feiern mitgestalten, Betreuen, Basteln, Angebote machen
Die
schulische Ausbildung zur Erzieherin endet mit einer Facharbeit mit
Präsentation, einem Fachgespräch und einer schriftlichen und
mündlichen Prüfung.
Da
ich niemanden kenne, der die PIA-Ausbildung zur Erzieherin macht,
kann ich hier nicht groß drauf eingehen. Ich habe aber einen
interessanten Link gefunden, wo ihr darüber nachlesen könnt:
Hinweis:
alle Angaben ohne Gewähr!
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